Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks


Handwerkskammer
Rhein-Main

me. Martin Benninghaus
Schliebacher Straße 9, 64823 Groß-Umstadt-Kleestadt
Telefon 06078 8105, Fax 06078 72375


Handwerkskammer Wiesbaden

me. Peter Schindler
Bellersheimer Straße 74, 35410 Hungen
Telefon 06402 504612, Fax 06402 504613


Handwerkskammer Trier

me. Thomas Schons
Alftalstraße 5, 54516 Wittlich-Dorf 
Tel: 06571/4519, Fax: 06571/28919
info@kachelofenbau-schons.de


Handwerkskammer Koblenz

 

me. Günter Meurer
Alzeyer Straße 36, 55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671 7962635 sachverstaendiger@ofenfreund.de


Aufgaben des Sachverständigen

 

Ein Sachverständiger im Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk wird tätig:

  1. im Auftrag von Privat (z. B. des Kunden oder des Erbauers der Feuerstätte ) oder

  2. im Auftrag eines Gerichts oder

  3. im Auftrag z.B. des Bezirksschornsteinfegermeisters, einer Versicherung oder der Feuerwehr.

Der Sachverständige ist durch seinen abgelegten Eid zur Neutralität verpflichtet. 
Fühlt er sich in der Sache oder gegenüber Verfahrensbeteiligten  befangen, kann er einen Auftrag ablehnen. Seine Gebührenrechnungen richten sich bei gerichtlich bestellten Gutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungs-Gesetz. Bei Privatgutachten werden meistens hiervon abweichende Gebührensätze (z. B. wegen erschwerter Bedingungen) vereinbart.

Zur Beurteilung von Kachelöfen, offenen Kaminen, Kachelherden und allen damit zusammenhängenden Fragen ist nur ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks“ geeignet und befähigt. Achten Sie darauf, dass alle Worte dieses Titels unverändert in der Werbung (Briefkopf, Visitenkarte usw.) vorhanden sind.